Bedingungen für Workshops und Seminare

-ergänzender Bestandteil der AGB-

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir in unseren AGB auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d). Sämtliche von uns verwendete Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Ilka WAFFLER – Heilpraktikerin für Psychotherapie

(nachstehend Veranstalter genannt)

Persönl-ICH

Praxis für Beratung, Coaching und Therapie

Ziester 20

38259 Salzgitter


Fassung vom 01.07.2021

Inhalt:

§ 1 Anwendbarkeit

§ 2 Vertragspartner

§ 3 Zahlungsvereinbarung

§ 4 Kontoverbindung und Rechnungsstellung

§ 5 Leistungen

§ 6 Teilnehmerzahl

§ 7 Veranstaltungszeiten

§ 8 Bild- und Tonaufzeichnungen

§ 9 Ausstattung

§ 10 Seminarort

§ 11 Unterlagen

§ 12 Stornierung

§ 13 Ausfall der Veranstaltung

§ 14 Mitwirkung, Annahme und Ausschluss von Teilnehmern

§ 15 Haftung

§ 16 Datenschutz

§ 17 Meinungsverschiedenheiten


§ 1 ANWENDBARKEIT

a) Die Bedingungen für Seminare und Workshops regeln -ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen- die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Auftraggeber (nachfolgend Teilnehmer genannt) als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

 

b) Der Dienstvertrag kommt zustande mit der Zusendung der Anmeldebestätigung per E-Mail an den Teilnehmer.

 

c) Da die Teilnehmeranzahl für die Veranstaltungen begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein genereller Anspruch zur Teilnahme besteht nicht, falls die Veranstaltung ausgebucht ist oder wenn Gründe dagegensprechen, den Teilnehmer im Einzelfall für das gebuchte Seminar anzunehmen.

§ 2 VERTRAGSPARTNER

Vertragspartner für die Veranstaltungen ist der Veranstalter.

 § 3 ZAHLUNGSVEREINBARUNG 

a) Mit der Zusendung der Anmeldebestätigung per E-Mail erfolgt auch die Zusendung der Zahlungsaufforderung, die bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen ist.

 

b) Bei kurzfristigen Anmeldungen, innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, ist die Zahlung direkt nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zu leisten. Nur vor Veranstaltungsbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Veranstaltungsteilnahme. Abweichende Zahlungsvereinbarungen sind auf Anfrage möglich, bedürfen aber in jedem Fall der Schriftform.

 § 4 KONTOVERBINDUNG UND RECHNUNGSSTELLUNG

a) Die Kontoverbindung des Veranstalters erhält der Teilnehmer mit der Anmeldebestätigung und der Zahlungsaufforderung. Bei der Zahlung sind folgende Angaben im Verwendungszweck erforderlich: Name des Teilnehmers, das Veranstaltungsdatum und der Titel der Veranstaltung an. Die Rechnung wird dem Teilnehmer in der Veranstaltung ausgehändigt.

 

b) Sofern der Auftraggeber und der Teilnehmer nicht identisch sind, ist dies in der Anmeldung zu vermerken, die Rechnung wird dem Auftraggeber per Email zugesandt.

 

c) Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer des Veranstalters sowie den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum des Teilnehmers sowie Bezeichnung, Datum und Kosten der Veranstaltung.

 

d) Sofern der Auftraggeber und der Teilnehmer nicht identisch sind, wird in der Rechnung der Auftraggeber als Empfänger benannt. Zusätzlich wird in diesem Fall in der Rechnung der Name des Teilnehmers aufgeführt. 

§ 5 LEISTUNGEN

a) Im Veranstaltungspreis sind, soweit nicht anders vereinbart, folgende Leistungen enthalten:

- Moderation der Veranstaltung

- Vermittlung der in der Ausschreibung angegebenen Inhalte

- Pausengetränke

 

b) Anreisen, Übernachtungen und Verpflegungen, die nicht explizit im Veranstaltungsangebot aufgeführt sind, sind selbst zu organisieren / zu buchen und zu bezahlen.

 

c) Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Veranstaltungsinhalte keine Therapieangebote innerhalb des Veranstaltungsverlaufes darstellen und Teilnehmer nicht autorisiert sind, im Rahmen des Veranstaltungsablaufes Inhalte außerhalb der Übungen zur gegenseitigen Therapie zu nutzen, durchzuführen oder eigene Therapieangebote abzugeben.

 

d) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Teilnehmers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der Leistung gem. § 5 Abs. a, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Teilnehmers. 

§ 6 TEILNEHMERZAHL

Die Veranstaltungen werden in der Regel erst ab 4 Teilnehmern durchgeführt. Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 6 Teilnehmer begrenzt. Sofern hiervon bei einer einzelnen Veranstaltung abgewichen wird, ist dies explizit in der jeweiligen Ausschreibung der Veranstaltung angegeben. 

§ 7 VERANSTALTUNGSZEITEN

Die Veranstaltungszeiten werden jeweils mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt. Wenn nicht anders angegeben, sind die Veranstaltungszeiten an Samstagen von 9.00 – 14:00 Uhr geplant. Die Pausen- und Endzeiten können je nach Inhalt und praktischen Übungen variieren.

§ 8 BILD- UND TONAUFZEICHNUNGEN

Bild- oder Tonaufzeichnungen im Rahmen der Veranstaltung bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Gleiches gilt für jede spätere Verwendung von Bild- oder Tonaufzeichnungen der Veranstaltung, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dient. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss von der jeweiligen Veranstaltung und ggf. zu entsprechenden Schadensersatzforderungen.

§ 9 AUSSTATTUNG

Arbeitsmaterialien, die für die Durchführung praktischer Übungen benötigt werden, werden vom Veranstalter gestellt.

§ 10 SEMINARORT

Die Veranstaltungen finden an den Orten und in den Räumen statt, die in der jeweiligen Angebotsausschreibung angegeben sind. Die genauen Adressen erhalten die Teilnehmer mit der Anmeldebestätigung. Sollte eine Veranstaltung einmal auf andere Räumlichkeiten verlegt werden müssen, erhalten die Teilnehmer rechtzeitig eine entsprechende Information.

§ 11 UNTERLAGEN

a) Als Unterlagen werden urheberrechtlich geschützte Texte und Daten, Checklisten, Ablaufpläne und Materialien - je nach Inhalt der Veranstaltung - ausgegeben. Die Unterlagen sind daher ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt.

 

b) Jegliche Vervielfältigung, Nachdruck oder Übersetzung und Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter, auch von Teilen der Unterlagen, sind nicht gestattet und bedeuten eine Urheberrechtsverletzung, die zivilrechtlich verfolgt wird.

§ 12 STORNIERUNG

a)  Eine Stornierung durch den Teilnehmer aus wichtigen Gründen ist bis 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.  Die Stornierung muss schriftlich an info@persoenlich-ich.com erfolgen.  Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen werden 60% der Veranstaltungsgebühren als Verwaltungsgebühr erhoben.

 

b) Der Teilnehmer ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, für den o. a. Bedingungen gelten. Die Änderung ist dem Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.

 

c) Bei einzelnen Veranstaltungen kann es zu Abweichungen der hier benannten Regelung zu Stornierungen kommen. Auf diese Abweichungen wird in der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung und in der Buchungsbestätigung gesondert hingewiesen.

§ 13 AUSFALL DER VERANSTALTUNG

a) Sollte der Veranstalter die Veranstaltung aus wichtigen Gründen absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder wahlweise auf eine Gutschrift. Weitere Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht.

 

b) Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Dozenten, bei zu geringer Teilnehmerzahl sowie von uns nicht zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die gesamte Veranstaltung oder einzelne Teile räumlich und / oder zeitlich zu verlegen, zu ändern oder auch kurzfristig abzusagen. Solche Änderungen werden den Teilnehmern vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt.

§ 14 MITWIRKUNG, ANNAHME ODER AUSSCHLUSS VON TEILNEHMERN

a) Nimmt ein Teilnehmer an einer Veranstaltung teil, für die ein Zertifikat angeboten wird, so liegt es im Ermessen des Veranstalters zu entscheiden, ob der Teilnehmer das Zertifikat erhält. Die Ausstellung des Zertifikats kann verweigert werden, falls die Leistung oder Mitwirkung des Teilnehmers nicht den Mindestanforderungen an eine Zertifizierung nach Maßgabe durch den Veranstalter entsprechen.

 

b) Der Veranstalter ist berechtigt, angemeldete Teilnehmer bis vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen und damit von dem zwischen Teilnehmer und Veranstalter geschlossenen Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstattet der Veranstalter vorab entrichtete Veranstaltungsgebühren für die betreffende, nicht besuchte Veranstaltung zurück.

 

c) Der Veranstalter behält es sich vor, Teilnehmer, die einen geregelten Veranstaltungsablauf durch unangemessenes Verhalten be- oder verhindern, durch unwahre Anmeldedaten Zugang zum Fortbildungsangebot erlangt haben, eine missbräuchliche Nutzung durch Geschäftsanbahnungen, Verunglimpfung anderer Teilnehmer oder des Veranstalters betreiben, von der weiteren Teilnahme der Veranstaltung im Interesse eines geregelten Ablaufes auszuschließen. Für die nicht wahrgenommene Veranstaltungszeit erhält der Teilnehmer die Gebühr in diesen Fällen anteilig zurückerstattet.

 

d) Weitere Ansprüche gegen den Veranstalter und Schadenersatzanforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen.

§ 15 HAFTUNG

a) Der Veranstalter haftet im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

 

b) Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlungen während der Veranstaltung und kommt für verursachte Schäden selbst auf. Durch die Buchung des jeweiligen Veranstaltungsangebotes erklärt der Teilnehmer, psychisch und physisch belastbar zu sein.

 

c) Für Gegenstände, die in die Veranstaltung durch den Teilnehmer eingebracht werden, für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenem Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.

§ 16 DATENSCHUTZ

a) Der Veranstalter verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erhaltenen Informationen und Daten vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch über die Beendigung der Teilnahme an einer Veranstaltung hinaus.

 

b) Der Teilnehmer verpflichtet sich mit Anmeldung ebenfalls über Informationen und Daten, die er im Rahmen der Veranstaltung über Dritte erhält, auch nach Beendigung der Veranstaltung Verschwiegenheit zu bewahren.

§ 17 MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.