Bedingungen für Heilpraktiker begrenzt auf den Bereich der Psychotherapie

-ergänzender Bestandteil der AGB-

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir in unseren AGB auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d). Sämtliche von uns verwendete Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Ilka WAFFLER – Heilpraktikerin für Psychotherapie (nachstehend Heilpraktikerin für Psychotherapie genannt)

Persönl-ICH

Praxis für Beratung, Coaching und Therapie

Ziester 20

38259 Salzgitter


Fassung vom 01.07.2021

Inhalt:

§ 1 Anwendbarkeit

§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

§ 3 Mitwirkung des Klienten

§ 4 Honorierung der Heilpraktikerin für Psychotherapie

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung

§ 7 Rechnungsstellung

§ 8 Ausfallhonorar

§ 9 Kündigung

§ 10 Meinungsverschiedenheiten


§ 1 ANWENDBARKEIT

a) Die Bedingungen für Heilpraktiker begrenzt auf den Bereich der Psychotherapie regeln -ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen- die Geschäftsbeziehungen zwischen der Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie und dem Klienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

 

b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot der Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an die Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

 

c) Die Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder Gründen, die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

§ 2 INHALT UND ZWECK DES BEHANDLUNGSVERTRAGES

a) Die Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Klienten, unter Berücksichtigung eventueller Behandlungsverbote und ihrer Sorgfaltspflicht, anwendet. Dabei werden häufig auch Methoden angewandt, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt,  noch garantiert werden. Die Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

 

b) Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Klient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Klient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entspricht.

§ 3 MITWIRKUNG DES KLIENTEN

a) Der Klient wirkt aktiv an seiner Genesung mit. Es kann im Therapieprozess hilfreich sein, dass die Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie dem Klienten bestimmte Aufgaben zur Unterstützung des Prozesses gibt. Der Klient unterstützt seine Genesung, in dem er diese Aufgaben erledigt.

Bei Schwierigkeiten, die es dem Klienten nicht möglich machen, seinen Beitrag zum Erfolg der Behandlung beizutragen, bespricht er dies mit der Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie ab.

 

b) Die Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie ist jedoch auch berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere, wenn der Klient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

§ 4 HONORIERING DER HEILPRAKTIKERIN, BESCHRÄNKT AUF PSYCHOTHERAPIE

a) Die Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Es gelten die Sätze, die in der Anlage zu diesen AGB – Preisliste – aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.

 

b) Die Honorare sind, jeweils nach jeder Behandlung, vom Klienten bar zu bezahlen. Der Klient erhält eine Rechnung gemäß § 7 dieser Bedingungen.

§ 5 HONORARERSTATTUNG DURCH DRITTE

a) Die Leistungen in dieser Praxis sind Privatleistungen und der Klient ist darüber informiert, dass für eine Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz generell keine Zulassung zu gesetzlichen Krankenkassen besteht. Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Die Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Eine Nichterstattung oder eine Teilerstattung durch Kostenträger (Private Krankenkasse) hat keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar.

 

b) Die Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§ 6 VERTRAULICHKEIT DER BEHANDLUNG

a) Die Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird.

 

b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn die Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

 

c) Die Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte: in Papierform oder elektronisch). Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte zu; er kann aber nicht die Herausgabe dieser Handakte verlangen. Absatz b) bleibt unberührt. Der Klient stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu.

 

d) Sofern der Klient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.

 

e) Handakten werden von der Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie 30 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Klienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten.

§ 7 RECHNUNGSSTELLUNG

Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer der Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie, sowie den Namen und die Anschrift des Klienten.

§ 8 AUSFALLHONORAR

Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen wird ein Ausfallhonorar von 60 % des ursprünglichen Honorars fällig. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt jedoch nicht in Kraft, wenn der Klient spätestens 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt.

§ 9 KÜNDIGUNG

Der abgeschlossene Behandlungsvertrag kann jederzeit beidseitig, ohne dass es einer Begründung bedarf, mit einer Frist von 3 Tagen gekündigt werden.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 10 MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.