Bedingungen für Coaching und Beratung

-ergänzender Bestandteil der AGB-

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir in unseren AGB auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d). Sämtliche von uns verwendete Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Ilka WAFFLER – Heilpraktikerin für Psychotherapie (nachstehend Persönl-ICH genannt)

Persönl-ICH

Praxis für Beratung, Coaching und Therapie

Ziester 20

38259 Salzgitter


Fassung vom 01.07.2021

Inhalt:

§ 1 Anwendbarkeit

§ 2 Inhalt und Zweck des Dienstvertrages

§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen für Coaching und Beratung

§ 4 Mitwirkung des Coachees

§ 5 Honorierung von Persönl-ICH

§ 6 Vertraulichkeit der Beratung/des Coachings

§ 7 Rechnungsstellung

§ 8 Ausfallhonorar

§ 9 Kündigung


§ 1 ANWENDBARKEIT

a) Die Bedingungen für Coaching und Beratung regeln -ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen- die Geschäftsbeziehungen zwischen Persönl-ICH und dem Auftraggeber in eigener Sache für Beratung und Coaching (nachfolgend Coachee genannt) als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

 

b) Der Dienstvertrag kommt zustande, wenn der Coachee das generelle Angebot von Persönl-ICH – die Beratung und das Coaching zu beruflichen und persönlichen Anliegen – annimmt, in dem er sich an Persönl-ICH zu diesem Zwecke wendet.

 

c) Persönl-ICH ist jedoch berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, Persönl-ICH aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen oder beraten kann oder darf oder Gründe,  die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von Persönl-ICH für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.

 § 2 INHALT UND ZWECK DES DIENSTVERTRAGES

a) Persönl-ICH erbringt ihre Dienste gegenüber dem Coachee in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Coaching und Beratung anwendet. Persönl-ICH ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Coachee entsprechen, sofern der Coachee hierüber keine Entscheidung trifft.

 

b) Soweit der Coachee die Anwendung der vom Coach gewählten Methoden bezüglich der Gespräche, Maßnahmen, Übungen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht/beraten werden will, hat er das Persönl-ICH gegenüber zu erklären.

 

c) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachees kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Beratungsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Coachee. 

 § 3 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR COACHING UND BERATUNG

a) Coaching und Beratung sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Coach gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine Medikamente verordnen.

 

b) Coaching und Beratung sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der Coachee trägt während des gesamten Coaching- bzw. Beratungsprozesses die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während als auch außerhalb der Coaching- bzw. Beratungstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. einer Beratung setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

§ 4 MITWIRKUNG DES COACHEE

a) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Coachee nicht verpflichtet. Coaching und Beratung sind in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Coachee sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching/eine Beratung, wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden.

 

b) Bei Schwierigkeiten, die es dem Coachee nicht möglich machen, seinen Beitrag zum Erfolg des Coaching/der Beratung beizutragen, spricht er dies mit Persönl-ICH ab.

 

c) Persönl-ICH ist berechtigt, den Coaching-/Beratungsprozess zu beenden, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere, wenn der Coachee Coaching-/Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Übungen/Maßnahmen vereitelt.

§ 5 HONORIERING VON PERSÖNL-ICH

a) Persönl-ICH hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Persönl-ICH und dem Coachee vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Anlage zu diesen AGB – Preis- und Honorarliste– aufgeführt sind. Die Anwendung anderer Preis- und Honorarverzeichnisse ist ausgeschlossen.

 

b) Die Honorare sind jeweils nach jedem Termin vom Coachee bar ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings/der Beratung zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Beratungsvertrag festzuhalten. Der Coachee erhält eine Rechnung gemäß § 7 dieser Bedingungen.

 

c) Wird ein Coaching-/Beratungstermin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zzgl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.

§ 6 VERTRAULICHKEIT DER BERATUNG/DES COACHING

a) Persönl-ICH behandelt die Daten des Coachee vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Coachee Auskünfte nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Coachee. 

 

b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn Persönl-Ich aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist -beispielsweise bei Straftaten- oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

 

c) Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen Persönl-ICH oder deren Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

 

d) Persönlich-ICH führt Aufzeichnungen über die erbrachten Leistungen (in Papierform oder elektronisch). Dem Coachee steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er kann die Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie.

 

e) Sofern der Coachee ein detailliertes Protokoll über das Coaching/die Beratung verlangt, erstellt Persönl-ICH dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen. Es gelten die Sätze, die in der Anlage zu diesen AGB – Preis- und Honorarliste aufgeführten sind. Die Anwendung anderer Preisverzeichnisse oder Honorarlisten ist ausgeschlossen.

 

f) Aufzeichnungen werden von Persönlich-ICH nach 10 Jahre vernichtet.

§ 7 RECHNUNGSSTELLUNG

Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer von Persönl-ICH sowie den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum des Coachees.

§ 8 AUSFALLHONORAR

a) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Coachee unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 60 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Coachee bis spätestens 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt.

 

b) Termine, die seitens Persönl-Ich abgesagt werden müssen, werden dem Coachee nicht in Rechnung gestellt. Der Coachee hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen Persönl-ICH. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen.

§ 9 KÜNDIGUNG

Der abgeschlossene Dienstvertrag kann jederzeit beidseitig, ohne dass es einer Begründung bedarf, mit einer Frist von 5 Kalendertagen gekündigt werden. Die Schriftform ist einzuhalten.

§ 10 MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.